Zwangseinweisung Psychiatrie – Fragwürdige Praxis bei Depression

Zwangseinweisung Psychiatrie

Die Zwangseinweisung gehört auch in Deutschland zum klinischen Alltag

Zwangseinweisungen in die Psychiatrie gehören zum Klinikalltag. Es gibt extra Richter, die sich hierauf spezialisiert haben. Was nach außen gut geregelt erscheint, ist aber alles andere als dies. Ich möchte nicht wissen, wie oft Menschen ohne Not auf diese Weise ihrer Freiheit beraubt werden, nur weil niemand bereit ist, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Ich habe Fälle erlebt, da fehlte es an jeglicher Sorgfalt und die Betroffenen gerieten noch tiefer in ihren Strudel aus Ohnmacht und Hoffnungslosigkeit. Welcher Außenstehende kann überhaupt einschätzen, ob ein Mensch eine Gefahr für sich selbst darstellt, wenn er den Betreffenden nicht einmal kennt. Hier müssten in jedem Fall auch Angehörige und betreuende Ärzte mit einbezogen werden. Ein Richter, gut und schön, aber was weiß der schon? Er ist ein Justiziar. Sichert er sich nicht selbst zuerst ab?


Zwangseinweisung in Psychiatrie beschäftigt Gesetzgeber

Künftig sollen psychisch Kranke auch dann wieder ärztlich behandelt werden können, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt. Ein richterlicher Beschluss soll darüber entscheiden, ob eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie im Rahmen der stationären Unterbringung erfolgen darf. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett Anfang November beschlossen hat. Wie weiter berichtet wird, habe die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, dass man mit den Neuregelungen in der gesetzlichen Betreuung dafür sorge, dass Ärzte künftig nicht mehr sehenden Auges eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patienten hinnehmen müssten. Man ist der Meinung, dass man in der Lage sein müsse, eingreifen zu können, wenn jemand seinen freien Willen verloren habe.

Bundesgerichtshof entschied

Der Bundesgerichtshof hatte zuvor in zwei Fällen entschieden, dass Ärzte Patienten auch dann nicht gegen ihren Willen behandeln dürfen, wenn dies medizinisch indiziert sei. Dies gelte auch für Patienten mit einem gesetzlichen Betreuer. Aus Sicht der Ärzteschaft bestünde ein Dilemma zwischen einer als Körperverletzung angesehenen Zwangsbehandlung und einer unterlassenen Hilfeleistung. Die derzeitige Rechtslage sei so, dass beispielsweise Patienten mit akuten Psychosen oder Wahnvorstellungen solche Phasen allein durch Isolation und Fixierung durchstehen müssten.

Zwangseinweisung Psychiatrie und freier Wille

Hier wagt man sich weit vor. Die Worte sind wohlklingend gewählt, aber sie verbergen nicht den abwegigen Inhalt der geplanten Gesetzesänderung. Ich verstehe zwar die Anliegen der Ärzteschaft, stehe aber auf der Seite des BGH und bin der Meinung, dass es keine Zwangsbehandlungen „zum Wohle“ des Patienten geben dürfe, wenn er dies in der konkreten Situation ablehnt. Der freie Wille eines Menschen muss über allem stehen, auch über besserem Wissen. Einzige Ausnahme: Fremdgefährdung.

Kann ich meinen freien Willen verlieren?

Ich bezweifle sehr, dass ein Mensch seinen freien Willen verlieren könne, so wie es der Gesetzentwurf beschreibt. Wer will einschätzen, ob das, was ich sage, meinem freien Willen entspricht oder nicht? Ein Arzt? Ein Richter? Dann vielleicht doch eher der Papst, denn der hält sich für unfehlbar. Ärzte und Richter sind das nach meinem Ermessen jedenfalls nicht und natürlich trifft das auch auf das Oberhaupt der katholischen Kirche zu. Solange ich mich auf geeignete Weise äußern kann, bin ich auch in der Lage, meinen Willen kund zu tun. Und wenn ich mich damit selbst in Gefahr bringe, dann ist auch das meine Verantwortung. Ich darf mich doch auch gegen eine Chemotherapie entscheiden, obwohl die eventuell mein Leben retten könnte?

Zwangseinweisung Psychiatrie ist Gewalt

Zwangseinweisungen haben für mich den Stallgeruch des dritten Reiches. So etwas darf es nicht geben! Den Einsatz von Gewalt halte ich lediglich zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Personen für gerechtfertigt. Für so einen Fall sollte dann auch festgelegt sein, was ein Arzt tun darf und wo für ihn Schluss zu sein hat. Um das Dilemma aufzulösen, könnte man zum Beispiel mit den erwähnten Psychosepatienten außerhalb ihrer Schübe einen Vertrag ähnlich einer Patientenverfügung schließen, indem geregelt ist, welche Behandlung in einem Akutzustand stattfinden darf.

Wer kann den den freien Willen beurteilen?

Ein Richter jedenfalls kann niemals den freien Willen eines Menschen ersetzen. Hier maßt er sich an, Gott zu sein. Doch selbst Gott respektiert den freien Willen des Menschen über alles. Bestimmt hätte er sonst täglich Grund irgendwo einzugreifen. Ich habe die Befürchtung, dass so ein Gesetz dem Staat Tür und Tor öffnet, über mich und mein Leben zu entscheiden. Im Falle eines Falles braucht man dann nur zu erklären, dass ich meinen freien Willen verloren habe. Meine Vergangenheit hat mich gelehrt, das Menschen zu allem fähig sind, wenn es die äußeren Rahmenbedingungen erlauben. Und genau an diesem Rahmen versucht man nun, herum zu schrauben.

Nur ein Gesetztentwurf

Noch ist der Vorgang -Zwangseinweisung Psychiatrie- ein Gesetzentwurf, der die Hürden des gesetzgebenden Verfahrens erst noch nehmen muss und ich hoffe und wünsche, das sich irgendwo auf dem Weg dorthin jemand findet, der ähnlich human denkt, wie die oben erwähnten Richter des Bundesgerichtshofes es getan haben und die Vorlage wieder zu Fall bringen wird.

Quellen zu „Zwangseinweisung bei Depression“
Deutsches Ärzteblatt   Foto: Etienne Rheindahlen  / pixelio.de
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